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Der Weg in die Psychotherapie

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Ich behandle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 4 bis 20 Jahren. Darüber hinaus geht eine Behandlung nur, wenn diese vor Beendigung des 21. Lebensjahres bei der Krankenkasse beantragt wurde und begonnen hat (d. h. vor dem 21. Geburtstag).

Für eine Psychotherapie ist das Einverständnis beider sorgeberechtigter Eltern notwendig. Jugendliche ab 15 Jahren können auch ohne Wissen der Eltern eine Psychotherapie beantragen, wenn sie gesetzlich versichert sind.

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Bitte nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt mit mir auf. Zum Erstgespräch benötige ich die Krankenversicherungskarte des/der Patient:in sowie evtl. vorhandene Vorbefunde und die Zeugnismappe.

Die ersten Stunden dienen dem Kennenlernen, der diagnostischen Abklärung und der Indikationsstellung: Liegt eine behandlungsbedürftige Erkrankung vor? Ist eine Therapie die geeignete Maßnahme? Ist ein Behandlungserfolg zu erwarten? Kann sich eine tragfähige Beziehung zwischen dem der Patient:in und mir entwickeln? Ist die Motivation für eine Therapie ausreichend?

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Ist eine Psychotherapie angezeigt, wird ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Diese muss den Antrag genehmigen, bevor die Behandlung beginnt. Bei der Bearbeitung des Antrages werden Sie von mir umfassend unterstützt. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie bei ihrer Krankenkasse / Beihilfestelle erfragen, ob diese die Kosten für Psychotherapie trägt und wie die Beantragungsmodalitäten sind.

Sobald die Therapie genehmigt ist kann die eigentliche Behandlung beginnen.

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Nicht immer ist es möglich, nahtlos in eine Therapie überzuleiten, da es erfahrungsgemäß immer mehr Anfragen und Bedarfe als Therapieplätze gibt. In diesem Fall müssen Sie evtl. mit einer Wartezeit rechnen. Es steht Ihnen natürlich auch frei, sich bei anderen Therapeut:innen um einen „schnelleren“ Therapieplatz zu bemühen.

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Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankung. Eine Psychotherapiestunde dauert 50 Minuten und findet meistens 1 mal pro Woche statt. Die Eltern u. a. Bezugspersonen (Schule, Wohngruppe…) werden je nach Bedarf und abhängig vom Alter des/der Patient:in in die Behandlung einbezogen. Voraussetzung dafür ist jedoch das Einverständnis des/der Patient:in oder der Sorgeberechtigten. Ich unterliege der ärztlichen Schweigepflicht.

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